Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den Nebenintervenienten die mit 3.754,61 EUR (darin 625,77 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Firmenbuch zu FN ***** eingetragene GmbH. Ihre Gesellschafter sind die Kläger und die Nebenintervenienten. Die Erstklägerin hält einen Geschäftsanteil von 47 %, der Zweitkläger einen Geschäftsanteil von 3 %, die Erstnebenintervenientin einen Geschäftsant…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig , sie ist aber nicht berechtigt. 1. Zum Feststellungsbegehren Das GmbHG sieht keine Regelung zur formellen Beschlussfeststellung vor. Mangelt es an der Feststellung eines bestimmten Beschlussergebnisses durch einen kraft Gesell…