Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz weitergeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Koerosh R***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB (A./I./1./), nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB (A./I./2./), nach § 205 Abs 1 StGB idF BGBl I 2009/40 (A./I./3./) sowie nach § …
Rechtliche Beurteilung Die aus § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5, „9“ und 10 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten verfehlt ihr Ziel. Die Verfahrensrüge (nominell Z 3 und 4, der Sache nach Z 11 erster Fall iVm Z 4 [vgl Ratz in WK² StGB Vor §§ 21 bis 25 Rz 9]) richtet sich gegen die Abweisung des Antrags auf „Ergänzun…