RS0132384 – OGH Rechtssatz
RS0132384 – OGH Rechtssatz
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Bringt der Verteidiger die zur Verbesserung fehlender Unterschrift zurückgestellte Eingabe nach Unterfertigung nicht beim Gericht erster Instanz (sondern wie hier beim Oberlandesgericht) ein, wahrt er dadurch die in § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG genannte Frist nicht.