Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 2.438,51 EUR (darin enthalten 406,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Im September 2010 beauftragte die Erstbeklagte (als Generalunternehmerin) die Klägerin mit Metallbauarbeiten bei einem Bauvorhaben in Wien 4. In den Bauauftrag wurden (unter anderem) die „Vertragsbedingungen für Nachunternehmeraufträge“ der Beklagten (Beilage ./3) einbezogen. Di…
Rechtliche Beurteilung I. Zur Vertragsaufhebung nach § 1170b ABGB : 1.1 Für Bauaufträge normiert § 1170b ABGB eine Sicherstellungsobliegenheit des Werkbestellers. Nach Abs 1 leg cit kann der Werkunternehmer eines Bauauftrags vom Besteller ab Vertragsabschluss für das noch ausstehende Entgelt eine Sicherstellung (grundsätz…