Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen – ausgenommen die Zurückweisung einer Urkundenvorlage der verpflichteten Partei durch die zweite Instanz – werden aufgehoben und dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kos…
Text Begründung: Unstrittig ist: Die Verpflichtete, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach zypriotischem Recht mit Sitz in Limassol, Zypern, setzte am 31. Oktober 2011 eine an den Betreibenden, deutscher Staatsbürger und Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, zu zahlende Dividende für die Jahre 20…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung zulässig und im Sinn des eventualiter gestellten Aufhebungsantrags berechtigt . 1. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche erfolgt nach § 614 Abs 1 Satz 1 ZPO nach den Bestimmungen der EO, soweit nicht nach Völkerrecht oder in …