RS0132217 – OGH Rechtssatz
RS0132217 – OGH Rechtssatz
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Die Teilaussetzung der Entscheidung hinsichtlich einzelner realkonkurrierender Taten ist nicht in das Urteil aufzunehmen, das über nicht von der Aussetzung betroffene Anklagepunkte ergeht. Sie stellt socherart auch keine Nichterledigung dar.