Spruch Der Florian G***** betreffende Beschluss des Bezirksgerichts Lilienfeld, vom 23. Jänner 2017, GZ 2 U 34/13p-72, verletzt § 203 Abs 4 StPO sowie den im 16. Hauptstück der StPO verankerten Grundsatz der Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen. Dieser Beschluss wird ersatzlos aufgehoben.…
Text Gründe: Mit Strafantrag vom 24. Oktober 2013, AZ 30 BAZ 993/13h, legte die Staatsanwaltschaft St. Pölten Florian G***** als Vergehen des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zur Last, er habe am 1. September 2013 in R ***** gemeinsam mit Daniel B***** (mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsa…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt, steht dieser Beschluss mit dem Gesetz nicht in Einklang: Nach § 203 Abs 4 StPO, welche Bestimmung nach Einbringung der Anklage wegen Begehung einer strafbaren Handlung, die von A…