JudikaturJustizRS0132173

RS0132173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2021

Je mehr die schädlichen Immissionen auf ein Manko in der Sphäre des Störers zurückzuführen sind, umso weniger kann man Abhilfemaßnahmen durch den Gestörten im Rahmen der Prüfung der Beeinträchtigung auf ihre Wesentlichkeit als zumutbar ansehen.

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