Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Aus ihrem Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die Konfiskation aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Innsbruck verwiesen. Zur Entscheidu…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther K***** jeweils eines Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1, Abs 4 StGB (1) und des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Mai 2017 (1) in K***** den Matthias G*****, nachdem er dessen Einwilligu…
Rechtliche Beurteilung Dagegen wendet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Die Mängelrüge bekämpft (nominell aus Z 5 zweiter Fall) die den Schuldspruch 2 tragenden Feststellungen zum Bereicherungsvorsatz des Angeklagten und zu seiner Intention, der Bankangestellte…