Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.197,80 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 366,30 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft betreibt eine Online Handelsplattform und tritt dabei regelmäßig in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern. Wenn sich ein potenzieller Kunde im Onlineshop der beklagten Partei in der Kategorie Möbel, dort zB für die Unterkategorie Schränke, inte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1 Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) setzt das Kapitel III der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-RL, im Folgenden: RL) in das österr…