Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Kläger und die Beklagten sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Mit deren Miteigentumsanteilen ist jeweils untrennbar Wohnungseigentum an den im Gebäude „*****“ gelegenen Wohnungseigentumsobjekten verbunden. Am 17. Mai 2013 wurde ein Teil dieses Gebäudes durch ein…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1.1. Wohnungseigentum wird gemäß § 5 Abs 3 WEG 2002 grundsätzlich durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Daher bedarf auch jede Änderung von Anteilen (§ 2 Abs 9 WEG) zur wohnungseigentumsrechtlichen Wirksamkeit der grundbücherlichen …