Spruch Giorgi J***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Der angefochtene Beschluss wird nicht aufgehoben. Dem Bund wird der Ersatz der Beschwerdekosten von 800 Euro zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer auferlegt.…
Text Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters des Landesgerichts Linz vom 22. November 2017 (ON 39) wurde über Giorgi J***** aufgrund des Auslieferungsersuchens des Justizministeriums von Georgien (wegen eines Mordvorwurfs) und eines Haftbefehls des georgischen Bezirksgerichts Isani in Tiflis vom 16. Mär…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen ergriffene Grundrechtsbeschwerde des Betroffenen ist – entgegen der Auffassung der Generalprokuratur – teilweise im Recht. Soweit der Beschwerdeführer Strafbarkeitsverjährung nach georgischem Recht einwendet und dabei auf die angebliche Tatverübung am 1. März 1999, die absolute Verjährun…