Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Ehemann der Klägerin hat mit der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Klägerin ist mitversichert. Die Klipp Klar Bedingungen für die Unfallversicherung (U800) – Art 12 und die Klipp Klar Bedingungen für die Unfallversicherung (U500) – Art 15 lauten im Wesen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt. 1. § 12 VersVG wurde durch die Novelle 1994 tiefgreifend umgestaltet. In dieser grundsätzlichen Neuregelung wurden zunächst (Abs 1 leg cit) die im österreichischen Zivilrecht unbekannten Verjährungsfristen für Ansprüc…