Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.265,48 EUR (darin 377,58 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das beklagte Kreditinstitut hatte im Jahr 1993 Dr. ***** K*****, ihrem Schwager und ihrer Schwester (idF: Erst , Zweit und Drittkreditnehmer[in]) einen Kredit eingeräumt. Der Kredit diente der Umschuldung eines vom Zweit und der Drittkreditnehmerin 1992 zum Erwerb einer Liege…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , jedoch nicht berechtigt . Die Beklagte meint auch in ihrer Revision, infolge der Bekanntgabe der kreditvertragsrelevanten Daten durch die Erstkreditnehmerin an die Klägerin sei kein „Geheimnis“ iSd § 38 BWG mehr vorgelegen, das sie „offenbart“ oder „verwertet“ habe. Es ge…