Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 860,58 EUR (darin enthalten 143,43 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Eigentümer einer Eigentumswohnung, die er zu verkaufen beabsichtigte. Er wurde durch einen Zettel, den S***** L*****, eine Mitarbeiterin der klagenden Immobilienmakler-GmbH, in der Wohnhausanlage verteilt hatte und der mit ihrer Telefonnummer und dem Logo „Immob…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Die Revision ist aber nicht berechtigt. 1. Der Beklagte kommt in der Revision auf den Einwand der mangelnden Aktivlegitimation nicht mehr zurück, weshalb darauf vom Obersten Gerichtshof nicht einzugehen ist, ist dieser doch an e…