Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.165,26 EUR (darin 360,88 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Abtretungsvertrag vom 12. 6. 2014 verkauften alle Gesellschafter, darunter auch der Kläger, ihre Geschäftsanteile an der W. *****gesellschaft mbH (Zielgesellschaft) an die Beklagten. Auf die Anteile des Klägers entfiel ein anteiliger Abtretungspreis von 303.229,50 EUR. Nach …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1.1. Nach § 82 Abs 1 GmbH können die Gesellschafter ihre Stammeinlage nicht zurückfordern; sie haben, solange die Gesellschaft besteht, nur Anspruch auf den nach dem Jahresabschluss als Überschuss der Aktiven …