JudikaturJustizRS0131733

RS0131733 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2017

Die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie die Verordnung (EU) Nr 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet stehen einer auf § 81 Abs 1a UrhG gestützten Sperrverfügung nicht entgegen.