Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: 1. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 8.032,80 EUR samt 4 % Zinsen aus 7.032,80 EUR vom 1. 9. 2014 bis zum 14. 10. 2015 und aus 8.0…
Text Entscheidungsgründe: Am 21. 5. 2014 ereignete sich im Ortsgebiet von G***** auf der Fahrbahn der V*****straße im Bereich der Kreuzung mit dem L*****platz ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fahrradlenker und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicher…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig im Sinne der Ausführungen des Berufungsgerichts; sie ist auch berechtigt . 1. Revisionsvorbringen: Der Kläger legt dar, dass aufgrund des Verweises des § 38 Abs 8 StVO auf die Abs 1 bis 7 leg cit davon auszugehen sei, dass auch die in Abs 8 genannten besonderen …