JudikaturJustizRS0131638

RS0131638 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2017

Wann immer ein Staat durch seine Organe Kontrolle und Autorität und damit Hoheitsgewalt über ein Individuum ausübt, ist er nach Art 1 MRK verpflichtet, die in der MRK enthaltenen Rechte und Freiheiten dieses Individuums zu garantieren, die für dessen Situation relevant sind. In diesem Sinn sind daher die Konventionsrechte teilbar.

Entscheidungen
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