Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 262,68 EUR (darin enthalten 43,78 EUR USt) bestimmten anteiligen Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verband. Die Beklagte ist eine gemeinnützige Bauvereinigung iSd § 1 WGG in der Rechtsform einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG und…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen beider Parteien sind zulässig, aber nicht berechtigt. I. Voranzustellen sind folgende, großteils auch schon vom Berufungsgericht zutreffend dargestellte Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Verbandsprozess: 1. Wer im geschäftlichen Verkehr in AGB, die e…