Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss des Rekursgerichts wird ersatzlos aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten…
Text Begründung: Die Beklagte ist eine Bank mit Sitz in London und einer Zweigniederlassung in Frankfurt. Sie ist Emittentin der Inhaberschuldverschreibung „X*****“, die institutionelle Investoren zeichneten und ihrerseits am Sekundärmarkt unter anderem an Verbraucher in Österreich weiterverkauften. Die …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt: 1. Die Klägerin stützt die Zuständigkeit der inländischen Gerichte auf verschiedene Tatbestände der Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Z…