JudikaturJustizRS0131576

RS0131576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2021

Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.

Entscheidungen
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