Spruch Der Beschwerde des Robert Sa***** wird nicht Folge gegeben. Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen A/III und A/IV des Wolfgang B*****, B/II/2 und B/II/3 des Tomaz L*****, C/I, C/III/1 und C/III/2 des Martin M*****,…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden – soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden und die amtswegigen Maßnahmen relevant – Wolfgang B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall, 15, 12 zweiter und dritter Fall StGB (A/I), „…
Rechtliche Beurteilung Zur Beschwerde des Angeklagten Robert Sa*****: Mit unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem Beschluss der Vorsitzenden vom 5. August 2016 (ON 461) wurde das Hauptverhandlungsprotokoll über Antrag dieses Angeklagten (ON 458) teilweise berichtigt. Einen weiteren am 14. September 2016 eingebrachten Antrag…