Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden in Ansehung der Verpflichtung zur Einzahlung eines Teilbetrags von 400 EUR aus der laufenden Waisenrente auf ein zu sperrendes Sparbuch (Punkt 2. des erstinstanzlichen Beschlusses) ersatzlos behoben. Im Übrigen (Punkt…
Text Begründung: Der Vater des Minderjährigen ist noch vor dessen Geburt verstorben; die alleinige Obsorge obliegt der Mutter, bei welcher der Bub lebt. Er hat gegen die Schweizer Ausgleichskasse SAK Anspruch auf eine Waisenrente nach seinem Vater in Höhe von monatlich 940 CHF (ca 860 EUR), welche seit 1…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist auch berechtigt. Die Mutter macht geltend, es läge keine Gefahr für das Kindeswohl vor, die die Anwendung der Maßnahmen des § 133 Abs 4 AußStrG rechtfertigte. Auch 10.000 EUR übersteigende Unterhaltsbeiträge führten nicht zu ei…