Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im * A*, * O* und * M* betreffenden Schuldspruch wegen je der Vergehen der organisierten Schwarzarbeit nach § 153e Abs 1 Z 1 und 2 StGB (C) sowie demzufolge auch in sämtlichen Strafaussprüchen aufge…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, wurden * A*, * O* und * M* jeweils eines Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A) und des (siehe aber Leukauf/Steininger/Zierl , StGB 4 § 153d Rz 2…
Rechtliche Beurteilung [5] Organisierte Schwarzarbeit nach § 153e Abs 1 StGB begeht, wer – jeweils gewerbsmäßig (§ 70 StGB) – Personen zur selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung oder ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung anwirbt, vermittelt oder ü…