Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten Idriz G***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Idriz G***** (richtig) mehrerer Verbrechen des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse nach § 153d Abs 1, 2 und 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der S***** als faktischer Geschäftsführer mehr…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Idriz G *****: Bezugspunkt der Mängelrüge (Z 5) ist der Ausspruch des Schöffengerichts über entscheidende Tatsachen, also – soweit hier von Interesse (Sanktionsfragen werden von der Beschwerde nicht angesprochen) – über schuld oder subsumtionsrelevante Tat…