Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mohamed H***** mehrerer Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 Abs 1 zweiter Fall StGB (A) sowie der Vergehen des Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB (B) und der Entwendung nach §§ 15, 141 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Soweit im Verfahren ü…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5 und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Indem die Mängelrüge (Z 5) die Frage releviert, ob die Tathandlung zum Schuldspruch A/2 als „Wegnahme“ oder als „Abnötigung“ zu werten sei, bezieht sie sich prozessordnungswidrig (RIS Justiz R…