JudikaturJustizRS0131450

RS0131450 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2017

Durch die mit dem AbgÄG 2012 BGBl I 2012/112 vorgenommene Änderung des § 39 Abs 2 FinStrG bleibt der Inhalt dieser Norm unberührt. Auch der in § 39 Abs 2 FinStrG idF BGBl I 2010/104 verwendete Begriff „Abgabengutschrift“ war nämlich schon im Sinn einer Verringerung der Umsatzsteuer‑Zahllast zu verstehen, unabhängig davon, ob am Ende der jeweiligen Verrechnungsperiode ein positiver oder ein negativer Steuersaldo entstand. Die Umformulierung des § 39 Abs 2 FinStrG durch das AbgÄG 2012 diente insoweit bloß der Klarstellung (EBRV 1960 BlgNR 24. GP 61).