RS0131412 – OGH Rechtssatz
RS0131412 – OGH Rechtssatz
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Art 22 Abs 1 VO (EG) 1/2003 schreibt keine bestimmte Form des Amtshilfeersuchens vor, sodass Formerfordernisse grundsätzlich zu verneinen sind. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Vorlage des Amtshilfeersuchens beim Kartellgericht. Die ersuchte Behörde hat in formeller Hinsicht nur offenzulegen, dass sie für eine Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaats ermittelt.