RS0131372 – OGH Rechtssatz
RS0131372 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Liegt Teilbarkeit einer insolvenzverfangenen Leistung vor, so erstreckt sich das Wahlrecht des Masseverwalters nur auf die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht wechselseitig erbrachten Leistungen. Der Vertragspartner ist mit der seiner Teilleistung entsprechenden Gegenforderung nur Konkursgläubiger.