Spruch Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer (richtig:) Rekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die a***** GmbH (in der Folge: Schuldnerin) erwarb mit Kaufvertrag vom 12. 6. 2012 vom Beklagten ein Unternehmen (Möbelhaus) zum Kaufpreis von 550.000 EUR netto zzgl 110.000 EUR USt. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass vom Nettokaufpreis 500.000 EUR auf das in Punkt 1.2.b. des Vertra…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist – entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts (§ 526 Abs 2 ZPO) – mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig (§ 519 Abs 2 ZPO), weil die aufgeworfenen Fragen anhand der bisherigen Rechtsprechung zu löse…