RS0131347 – OGH Rechtssatz
RS0131347 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Klausel in AGB, wonach im Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen der AGB eine wirksame Bestimmung an deren Stelle tritt, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist, ist nicht intransparent, weil sie lediglich die Rechtslage wiedergibt.