JudikaturJustizRS0131345

RS0131345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2020

Ist eine Regelung so mehrdeutig abgefasst, dass sich ihr Sinn bestenfalls erst nach ausführlicher Analyse des systematischen Zusammenhangs erschließt, verstößt sie gegen § 6 Abs 3 KSchG.

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