Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurden Mag. Rudolf F***** (zu A./) und Alfons M***** (zu B./) jeweils des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (idF vor BGBl I 2015/112), letzterer als Beteiligter nach § 12 dritt…
Rechtliche Beurteilung Zu den Nichtigkeitsbeschwerden: Mit Verfahrensrüge (Z 3 iVm § 252 Abs 1 StPO) kritisieren beide Rechtsmittelwerber die in der Hauptverhandlung am 14. Dezember 2015 vorgenommene Verlesung (vgl ON 309 S 88: „Gemäß § 252 Abs 2 StPO wird der gesamte Akteninhalt dargetan, mit Ausnahme der nicht beglaubig…