JudikaturJustizRS0131279

RS0131279 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2020

Staatsverträge, die durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind, haben (zunächst) keine innerstaatlichen Rechtswirkungen; sie sind nicht unmittelbar anwendbar, begründen keine subjektiven Rechte und können auch nicht Maßstab für die Rechtmäßigkeit eines anderen Rechtsakts sein (so bereits 3 Ob 65/11x).

Entscheidungen
4