Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die GmbH, deren Geschäftsführerin die Rechtsmittelwerberin ist, wurde am 2. April 2015 im Firmenbuch eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Saalfelden vom 19. August 2016 wurde über das Vermögen der Geschäftsführerin das Schu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin wird auf die zutreffenden Ausführungen des Rekursgerichts verwiesen (§ 71 Abs 3 Satz 2 AußStrG), denen sie nichts Stichhaltiges entgegensetzen kann.…