JudikaturJustizRS0131263

RS0131263 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2017

Im Anwendungsbereich des § 25 TKG kommt dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht zu, wenn im Telekommunikationsbereich eine Entgeltänderung aufgrund einer vertraglich vorgesehenen Anpassungsklausel mittels eines von einer staatlichen Stelle ermittelten objektiven Index (hier: Verbraucherpreisindex) erfolgt.

Entscheidungen
2