Spruch Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen . Der Revision des Klägers wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts in Punkt II. 1. a) hinsichtlich der Leistungsfrist betreffend die Berufung auf für unzulässig erkannte Klause…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt als Unternehmerin das Geschäft mit der Mobiltelefonie, bietet ihre Leistungen im gesamten österreichischen Bundesgebiet an, tritt in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. Die Revision der Beklagten ist nicht zulässig. 1. Zu den nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Verbandsprozess zu beachtenden Grundsätzen kann auf die Ausführungen des erkennenden Senats in den Entscheidun…