Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten Gerhard K***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard K***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von „17. Jänner 2007 bis 19. August 2007“ in S***** als Bürgermeister der gleichnamigen Gemeinde, mithin als Beamter (im strafrechtlichen Sin…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerhard K*****: Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) argumentiert großteils bloß zu einem – dem im Referat der entscheidenden Tatsachen im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) angeführten Zeitraum („vom 17. 1. 2007 bis 19. 8. 2007“) entsprechenden – Teil des Tatvorwur…