Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Zweitantragsteller 4 EUR an Barauslagen des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: In dem über Antrag der Rechtsvorgänger beider Antragsteller eingeleiteten Verfahren zu AZ 22 Msch 10/03b wurde mit rechtskräftigem Teilsachbeschluss vom 23. 5. 2007, GZ 38 R 26/06a-47, KR P***** F***** gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter zur Durchführung der mit Entscheidung der Schl…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Annahme des Rekursgerichts, dass bestimmte Rekursausführungen zu Aspekten betreffend die Frage der Finanzierbarkeit (§ 6 Abs 3 Z 2 MRG) eine Neuerung dargestellt hätten. Mit dem bloßen Hinweis, „das Rekursgericht hätte daher bei richtiger rechtlicher Beur…