Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses selbst zu tragen. Der Antrag der betreibenden Partei auf Zuspruch von Kosten der Revisionsrekursbeantwortung wird abgewiesen.…
Text Begründung: Die Verpflichtete hat es aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landesgerichts Wiener Neustadt zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Verpflichteten ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Fehlt im Exekutionsantrag das gesetzlich vorgeschriebene Vorbringen oder sind ihm nicht alle vorgeschriebenen Urkunden angeschlossen, so ist der Schriftsatz gemäß § 54 Ab…