Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Vorinstanzen wiesen übereinstimmend „Erlassanträge“ der Gesellschaft und deren (früherer) Geschäftsführer hinsichtlich in den Jahren 1999 bis 2003 verhängter Zwangsstrafen nach § 283 UGB ab. § 285 Abs 3 UGB idF Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014, auf welchen sich die Anträge ausdr…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Nach § 285 Abs 3 UGB idF Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 kann zwar das Firmenbuchgericht auf Antrag des Adressaten einer Zwangsstrafe bis zu deren vollständiger Entrichtung eine Zwangsstrafe ganz oder teilweise nachlassen, we…