Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 624 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 104 EUR Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Eine bei der klagenden Gebietskrankenkasse versicherte Person wurde in einer Krankenanstalt der beklagten Krankenhaus-Betriebsgesellschaft behandelt. Aufgrund eines dabei unterlaufenen Behandlungsfehlers waren weitere Behandlungen in Anstalten der Beklagten erforderlich, wofür d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig , sie ist aber nicht berechtigt . 1. Die Verwerfung der Nichtigkeitsberufung ist nicht anfechtbar (RIS-Justiz RS0043405). Abgesehen davon trifft die Entscheidung der Vorinstanzen auch inhaltlich zu. 1.1. Bei der Entscheidung üb…