Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekursbeantwortung der Mutter und des Vaters wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Minderjährige ist am ***** Juni 2014 außerehelich geboren. Der Vater erkannte die Vaterschaft mit Wirksamkeit seit 1. Oktober 2014 an. Am 15. September 2014 beantragte der Kinder- und Jugendhilfeträger (in der Folge KJHT), ihn wegen Gefährdung des Kindeswohls mit der Obsorge im Umfan…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom KJHT erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, weil geprüft werden muss, ob ein Antrag nach § 107a Abs 2 AußStrG auch dann möglich ist, wenn eine ursprünglich zulässige Maßnahme erst nachträglich unzulässig wurde. Der Revisionsrekurs ist jedoch nicht berechtigt. Die Revisionsrekursbeant…