Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten Vadim K***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last, soweit sie nicht durch die ganz erfolglos gebliebenen Ni…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Vadim K***** des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und 2 (gemeint: zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 31. Jänner bis 9. Februar 2007 in A*****/Kasachstan im bewussten und …
Rechtliche Beurteilung Die gegen den Schuldspruch aus § 345 Abs 1 Z 5, 6, 9, 10a, 12 und 13 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Vadim K***** verfehlt ebenso ihr Ziel wie die gegen die Freisprüche gerichteten, auf § 345 Abs 1 Z 5 StPO gestützten (mit Ausnahme jener des Privatbeteiligten Amanbek D***** un…