Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arthur K***** der Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB idF vor BGBl I 2015/112 (I) und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB idF vor BGBl I 2015/112 (II/A), (richtig) mehrerer Vergeh…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 3, 4, 5, 5a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Soweit sich der Einwand der Verfahrensrüge, Dr. Gertraud H***** sei nicht über ihr Recht zur Aussageverweigerung informiert worden (§ 157 Abs 1 Z 2 StPO iVm § 159 Abs 3 StPO), au…