JudikaturJustizRS0130793

RS0130793 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2019

Äußerungen gegen die der Konvention zugrunde liegenden Werte iSv Art 17 MRK genießen keinen Schutz durch Art 10 MRK. Die Grenzlinie, ab der Äußerungen unter Art 17 MRK fallen, ist bei der Frage zu ziehen, ob eine Stellungnahme oder Rede zu Hass oder Gewalt aufstacheln wollte.

Entscheidungen
4