Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden hinsichtlich der Klausel 2 (§ 19 Abs 4 Satz 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegegeldversicherung [AVBP 2004]) und der Klausel 7 (§ 20 Abs 4 Satz 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pfl…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigte Institution (§ 29 KSchG). Die Beklagte betreibt ein Versicherungsunternehmen und bietet ihre Leistungen in ganz Österreich an. Ihren mit Verbrauchern abgeschlossenen Pflegegeldversicherungsverträgen hat sie…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten beantwortete Revision der Klägerin ist zulässig, sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Die Auslegung von Klauseln im Rahmen einer Verbandsklage hat im „kundenfeindlichsten“, also im für den Verbraucher ungünstigst möglichen Sinn, zu erfolgen, selbst wenn allenfalls auch eine ku…