Spruch Der Berufung wegen Schuld wird nicht Folge gegeben. Aus deren Anlass wird das angefochtene Erkenntnis, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung nach § 1 Abs 1 erster Fall DSt und demgemäß im Strafausspruch aufgehoben und in der Sa…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde Rechtsanwältin ***** der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nach § 1 Abs 1 erster und zweiter Fall DSt schuldig erkannt und hiefür zur Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die Berufung der Beschuldigten wegen Schuld und Strafe (§ 49 letzter Satz DSt). Aus deren Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass die Unterstellung der Tat auch dem Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung nach § 1 Abs 1 erster Fall DSt mit dem von Amts weg…