JudikaturJustizRS0130546

RS0130546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2015

Die Rechtskraftbestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Schiedsspruch. Sofern nicht die Anfechtung des Schiedsspruchs vor einem Oberschiedsgericht vorgesehen ist, wird der Schiedsspruch mit seiner Zustellung rechtskräftig.