RS0130473 – OGH Rechtssatz
RS0130473 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Oberste Gerichtshof kann auch im Beschwerdeverfahren nach § 285b Abs 2 – 5 StPO vom Erstgericht weitere Aufklärungen verlangen.
RS0130473 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Oberste Gerichtshof kann auch im Beschwerdeverfahren nach § 285b Abs 2 – 5 StPO vom Erstgericht weitere Aufklärungen verlangen.